Quartal 3 2016 - Lebensmittelaufsicht OÖ
Diese Oberflächenbehandlung ist nach der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe nur für gereiften Käse bis zu einer Höchstmenge von 1 mg/dm2 Oberfläche zugelassen, und Natamycin darf nicht tiefer als 5 mm ins Käseinnere eindringen. Mehr auf www.laves.niedersachsen.de.