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Auch Minijobber erhalten Feiertagsvergütung - …

Beispiel: Ein Minijobber hätte an einem Feiertag von 20 Uhr bis 24 Uhr gearbeitet. Neben seinem Stundenlohn von 10 € erhält er für die Arbeiten von 20 Uhr bis 24 Uhr immer noch zusätzlich einen steuerfreien Nachtarbeitszuschlag von 25 % (2,50 € je Stunde).

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